Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur Verfügung, so ist zunächst zu klären, ob es sich dabei überhaupt um Arbeitslohn im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt. Das ist zu bejahen, wenn das Kfz auch für private Zwecke des Arbeitnehmers und nicht lediglich für Geschäfte des Arbeitgebers eingesetzt wird. Weiterhin stellt sich die Frage, wie dieser sog. Sachlohn steuerlich zu bewerten ist. Die dafür erforderliche Vorteilsermittlung kann pauschal oder durch Einzelnachweise erfolgen, wobei Letzteres voraussetzt, dass mittels eines Fahrtenbuchs zwischen beruflicher und privater Nutzung unterschieden wird.


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    Titel :

    Geldwerte Vorteile bei Überlassung und Übertragung von Kraftfahrzeugen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 39/Beilage Nr. 6 ; 58-65


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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