Schlafapnoe ist eine schwerwiegende Schlafatemstörung, die sich u. a. in Atemstillstand und Tagesschläfrigkeit äußert. Bei der Beurteilung der Tauglichkeit für Fahrtätigkeiten muss laut verkehrsrechtlichen und arbeitsmedizinischen Regeln auf behandlungsbedürftige Schlafatemstörungen geachtet werden. Insbesondere betrifft dies den Betriebsarzt, der Fahrdienstmitarbeiter untersucht und bei erkannter Schlafapnoe eine Behandlung veranlassen und die Therapieergebnisse prüfen soll. Weiterhin soll er betroffene Mitarbeiter sowie Verkehrsunternehmen dabei unterstützen, die Fahrdiensttauglichkeit wieder herzustellen. Vom Unterausschuss "Arbeits- und Verkehrsmedizin" (UA AVM) des Ausschusses für Personalwesen (APW) des VDV wurde für ein einheitliches Vorgehen der Betriebsärzte eine Handlungshilfe für Diagnostik und Behandlungsmaßnehmen des Schlafapnoe-Syndroms entwickelt. Die Handlungshilfe soll im Rahmen einer Pilotphase in Verkehrsunternehmen getestet werden.
Neue Handlungshilfe für den Betriebsarzt: Schlafapnoe - Risiken erkennen, Fahrdiensttauglichkeit erhalten
Das Warnkreuz ; 1 ; 20-21
01.01.2007
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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