Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 23.11.2006 entschieden, dass die von Verkehrsunternehmen und -verbünden aufgestellten Beförderungsbedingungen nicht gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen können, soweit sie mit der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (VOABB) übereinstimmen. Nicht geäußert hat sich der Bundesgerichtshof zu der Frage der Auslegung der einzelnen Regelungen dieser Verordnung. Die Diskussion um die Zulässigkeit des Ausschlusses der Haftung für Verspätungen und Fahrtausfälle dürfte daher aller Voraussicht nach weiter anhalten. Der Beitrag schildert die Rechtslage.


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    Titel :

    Beförderungsbedingungen vor Gericht


    Untertitel :

    BGH bestätigt Wirksamkeit der Übernahme von Regelungen aus der Verordnung über Allgemeine Beförderungsbedingungen


    Weitere Titelangaben:

    Conditions of carriage on trial



    Erschienen in:

    Der Nahverkehr ; 25 , 6 ; 32-34


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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