Der Plan für das im Titel genannte Bauvorhaben wurde mit Planfeststellungsbeschluss des EBA, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart vom 16.05.2007 festgestellt. Vom 09.07.2007 bis 20.07.2207 liegt der Beschluss mitsamt Zeichnungen und Erklärungen im Stadtplanungsamt Stuttgart zur allgemeinen Einsicht aus. Die Bestandteile der Planfeststellung wie z. B. der Neubau einer zweigleisigen Fernbahn im Tunnel bzw. Trog von Stuttgart Hbf bis Obertürkheim/Esslingen (einschließlich Abzweig Wangen), der Neubau einer zweigleisigen Fernbahn vom Abzweig Wangen nach Untertürkheim/Waiblingen (Remsbahn) und der Umbau von Gütergleisen sowie die Anpassung an den Bestand sind genau aufgeführt. Der Umfang und die Art der Planunterlagen werden genannt, ebenso wie Hinweise auf Nebenbestimmungen, Vorbehalte, Schutzauflagen, Entschädigungsansprüche und die Rahmenbedingungen für mögliche Klagebegehren.
Öffentliche Bekanntmachung der Planfeststellung für "Projekt Stuttgart 21"; Planfeststellungsabschnitt 1.6a (Zuführung Ober-/Untertürkheim) in Stuttgart
Verkehrsblatt ; 61 , 11 ; 408-409
01.01.2007
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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