Die erste internationale Vereinbarung zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene wurde 1890 zwischen der Schweiz und Deutschland getroffen. Daraus entstand die heute geltende "Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter" (RID), die Anhang des COTIF ist. Das RID ist ein umfassendes Basisregelwerk, das Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter und für den Umgang während der Beförderung enthält. In der Richtlinie 96/49/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter hat die EU die Anwendung des RID für ihre Mitglieder auch für den innerstaatlichen Verkehr und unabhängig von einem Beförderungsvertrag CIM als zwingend erklärt, womit eine einheitliche Rechtslage für die EU-Mitgliedsstaaten und die OTIF-Staaten geschaffen wurde. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über das RID und seine Anwendung.


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    Titel :

    Internationales Recht - das RID



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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