Nach dem Kündigungsschutzgesetz gibt es grundsätzlich drei Kündigungsarten, die allerdings im Einzelfall nicht immer leicht voneinander abzugrenzen sind: Die betriebsbedingte, die verhaltensbedingte und die personenbedingte Kündigung. Eine spezielle Form der personenbedingten Kündigung ist die Verdachtskündigung mit ganz bestimmten Voraussetzungen, zu denen zwingend die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers gehört. Mit drei Beispielen wird die Grundlage und das Verfahren einer Verdachtskündigung beschrieben.


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    Titel :

    Die verschiedenen Kündigungsarten


    Untertitel :

    Im Fokus: Die Verdachtskündigung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 10 ; 568-573


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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