Nach dem Kündigungsschutzgesetz gibt es grundsätzlich drei Kündigungsarten, die allerdings im Einzelfall nicht immer leicht voneinander abzugrenzen sind: Die betriebsbedingte, die verhaltensbedingte und die personenbedingte Kündigung. Eine spezielle Form der personenbedingten Kündigung ist die Verdachtskündigung mit ganz bestimmten Voraussetzungen, zu denen zwingend die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers gehört. Mit drei Beispielen wird die Grundlage und das Verfahren einer Verdachtskündigung beschrieben.
Die verschiedenen Kündigungsarten
Im Fokus: Die Verdachtskündigung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 10 ; 568-573
01.01.2007
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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