Die Ausschlussfristen im Betriebsverfassungsgesetz, über deren genauen Berechnung des öfteren Unsicherheit herrscht, müssen unbedingt beachtet werden. Zu unterscheiden sind dabei die Wochenfrist wie z. B. bei einer ordentlichen Kündigung und die Dreitagesfrist wie z. B. bei einer außerordentlichen Kündigung. An Hand von Beispielen wird die Berechnung dieser Fristen (Fristanfang, Fristende, Sonderfälle) erläutert.
Fristen im Betriebsverfassungsgesetz
Die korrekte Berechnung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 11 ; 653-655
01.01.2007
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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