Die neue, am 1. Juni 2007 in Kraft getretene EG-Verordnung REACH - REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) - ist direkt geltendes Recht und muss nicht in nationales Recht umgewandelt werden. REACH unterscheidet nicht mehr zwischen Neu- und Altstoffen, sondern fordert, dass alle chemischen Stoffe, die in der Größenordnung ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, nur bei genügender Kenntnis ihrer Stoffeigenschaften in größeren Mengen in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die notwendigen Daten müssen von den Herstellern bzw. den Importeuren bereitgestellt werden. Mit der Registrierung sollen die zur Bewertung erforderlichen Daten der von der Registrierungspflicht betroffenen Stoffe vorgelegt werden. Die nach dem bisher geltenden Chemikalienrecht bereits angemeldeten Neustoffe gelten als registriert. Stoffe, denen eine Übergangsfrist für die Registrierung bis spätestens 01.06.2018 zugestanden wird, müssen im Zeitraum vom 1. Juni 2008 bis 1. Dezember 2008 vorregistriert werden. Die REACH-verordnung gilt nicht für die Beförderung im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Neues europäisches Chemikalienrecht: EG-Verordnung "REACH"



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Neues Chemikalienrecht - das Ende des Schmierstoffes?

    Baumgaertel,S. | Kraftfahrwesen | 2010


    Chemikalienrecht: Einheitliches Datenformat

    British Library Online Contents | 2009


    Die REACH-Verordnung

    Bender, Herbert F. | Springer Verlag | 2024



    Neue Chemikalien-Verordnung - REACH

    British Library Online Contents | 2007