Das Handelsrecht versteht unter der Firma den Namen des Unternehmensträgers. Da damit in der Regel ein gewisser "Goodwill" verbunden ist, hat der Erwerber des Unternehmens häufig ein Interesse daran, die Firma des bisherigen Inhabers fortzuführen. Das Handelsgesetzbuch lässt dies zu, sofern der Namensgeber ausdrücklich einwilligt. Enthält die Firma den bürgerlichen Namen des früheren Inhabers, wird allerdings diskutiert, ob es sich dabei trotz des persönlichkeitsrechtlichen Einschlags um ein Vermögensrecht handelt, das vollumfänglich übertragen werden kann. Der vorliegende Beitrag bejaht diese Frage im Hinblick auf den Schutz des Namensgebers durch begleitende Lizenzvereinbarungen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Firma als "tradeable Asset"


    Untertitel :

    Die derivative Firmennutzung zwischen Vollrechtsübertragung und schuldrechtlicher Namenslizenzierung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 61 , 37 ; 2011-2016


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2008


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    CRYPTO TRADEABLE EARTH OBSERVATION (CTEO)

    Iacobellis, Michele / Amodio, Angelo / Drimaco, Daniela | TIBKAT | 2021


    CRYPTO TRADEABLE EARTH OBSERVATION (CTEO)

    Iacobellis, Michele / Amodio, Angelo / Drimaco, Daniela | TIBKAT | 2021


    CRYPTO TRADEABLE EARTH OBSERVATION (CTEO)

    Iacobellis, Michele / Amodio, Angelo / Drimaco, Daniela | TIBKAT | 2021


    The price of silence : tradeable noise permits and airports

    Bréchet, Thierry / Picard, Pierre M. | TIBKAT | 2007


    A NOTE ON THE VOLATILITY OF THE TRADEABLE AND NONTRADEABLE SECTORS

    Povoledo, L. | British Library Online Contents | 2013