Arbeitsverträge enthalten häufig so genannte doppelte Schriftformklauseln, die nicht nur alle Vertragsänderungen, sondern auch die Aufhebung des Formerfordernisses selbst erfassen. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass die wiederholte Gewährung bestimmter Leistungen (z. B. Weihnachtsgeld) über die Rechtsfigur der "betrieblichen Übung" künftige Ansprüche der Arbeitnehmer begründet. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch im Mai 2008 entschieden, dass diese Klauseln in Formulararbeitsverträgen unwirksam sind. Der vorliegende Beitrag geht auf die praktischen Folgen des Urteils ein und untersucht, wie sich betriebliche Übungen dennoch verhindern lassen.


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    Titel :

    Neue Anforderungen an die arbeitsvertragliche Gestaltung von Schriftformklauseln


    Untertitel :

    Zugleich Besprechung von BAG vom 20.5.2008 - 9 AZR 382/07


    Beteiligte:
    Schramm, Nil (Autor:in) / Kröpelin, Andrea (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 61 , 43 ; 2362-2365


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2008


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch