Es werden wesentliche Passagen einer schriftlichen Unterweisung der DB Netz AG zum Thema der Räumungs- und Abschnittsprüfung bei Störungen an der selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage wiedergegeben. Anlass zu der Unterweisung war ein Unfall mit hohem Sachschaden in Berlin, der auf o. g. Störungen zurückzuführen war. Mit Hilfe von Gleisfreimeldeanlagen ist es dem Bediener möglich, das Frei- oder Besetztsein der einzelnen Gleisabschnitte des Fahrweges eines Zuges, die er nicht einsehen kann, zu prüfen. Bei Ausfall oder Störung dieser Anlage existiert keine technische "Rückfallebene", sondern ausschließlich der Fahrdienstleiter (Fdl) ist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass die Eisenbahnbetriebssicherheit gewährleistet wird. Bei einem Ausfall der Gleisfreimeldeanlage im Bahnhof muss der Fdl gemäß den Angaben der Ril 408 eine Abschnittsprüfung durchführen. Anhand konkreter Fragen und Antworten erläutern die Autoren in der Unterweisung das erforderliche Handeln des Fdl bei der Durchführung einer Abschnitts- und einer Räumungsprüfung.
Räumings- und Abschnittsprüfung bei Störungen an der selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage
BahnPraxi ; 1 ; 7-8
01.01.2009
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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