Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), welches Recht auf die Bahnenergieversorung angewendet wird und wie die Regelungsbereiche von Eisenbahn- und Energierecht auf nationaler Ebene abzugrenzen sind. Dazu wird zunächst die Regelung der Bahnenergieversorgung (16,7 Hz) in Deutschland erläutert, die über die Bahnstromfernleitungen der DB Energie GmbH erfolgt und die sich von der öffentlichen Stromversorgung (50 Hz) abgrenzt. Es werden die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und die nationalen Bestimmungen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 AEG und § 3a EnWG näher beleuchtet bzw. der Wortlaut und die Systematik der dort beschriebenen "Versorgung von Eisenbahnen mit leitungsgebundener Energie, soweit im Eisenbahnrecht nichts anderes geregelt ist" genauer untersucht. Es werden die Begriffe "Eisenbahnen", "Leitungsgebundene Energie", "Versorgung" und "Soweit im Eisenbahnrecht nichts anderes geregelt ist" nach EnWG bzw. AEG interpretiert. Der Autor kommt nach seinen Ausführungen zu dem Ergebnis, dass auf die Bahnenergieversorgung die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes anwendbar sind und der Betrieb der Bahnstromfernleitungen durch das Allgemeine Eisenbahngesetz geregelt ist.


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    Titel :

    Regulierungsrahmen der Bahnenergieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland


    Weitere Titelangaben:

    Regulations for the traction power supply in the Federal Republic of Germany



    Erschienen in:

    eb - Elektrische Bahnen ; 107 , 4-5 ; 178-180, 182-183


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2009


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch