Wird eine Ehe geschieden, so findet in der Regel ein so genannter Versorgungsausgleich statt, durch den die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften gleichmäßig zwischen den Eheleute verteilt werden. Bislang wurden dabei betriebliche Versorgungsanrechte in die gesetzliche Rentenversicherung umgeleitet, doch sieht das im September 2009 in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) vor, dass der ausgleichsberechtigte Ehepartner künftig grundsätzlich einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger des ausgleichsverpflichteten Ehepartners erhält. Anlässlich dieser Rechtsänderung untersucht der vorliegende Beitrag unter anderem, wie der Kapitalwert der auszugleichenden Versorgungsanrechte zu berechnen ist und ob der Betriebsrat bei der Ausübung der verschiedenen Wahlrechte, die dem Versorgungsträger bei der Durchführung des Ausgleichs zustehen, ein Mitbestimmungsrecht hat.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Betriebliche Altersversorgung und die Neuregelung des Versorgungsausgleich


    Untertitel :

    Beantwortung von Zweifelsfragen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 63 , 18 ; 1010-1014


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2010


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Die betriebliche Altersversorgung

    Neuroth, Frank | IuD Bahn | 2003


    Der neue Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung

    Merten, Bettina / Baumeister, Frank | IuD Bahn | 2009


    Betriebliche Altersversorgung im Wandel

    Klein, Hans-Georg / Wunsch, Ursula | IuD Bahn | 2001


    Betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung

    Grabner, Edwin R. / Bode, Christoph | IuD Bahn | 2001