Seit den Terroranschlägen auf das Word Trade Center am 11. September 2001 hat der Begriff Compliance, also die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, einen festen Platz in der Außenwirtschaft. Wer global agieren will, muss Antiterrorverordnungen unternehmensweit einhalten, doch viele Firmen verstoßen gegen geltendes Recht, ohne sich dessen bewusst zu sein. Wer Waren innerhalb der EU bewegt oder außerhalb der EU ausführt, muss prüfen, ob Embargos bestehen, Genehmigungen einzuholen sind oder ein Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste steht. Geprüft sollte dies auf der Grundlage der Außenwirtschafts- sowie der EG-Dual-Use-Verordnung. Zudem müssen die Embargoverordnungen der US-Export Administration Regulations (EAR) und der US-International Traffic in Arms Regulations (ITAR) berücksichtigt werden. Bis Ende 2011 müssen alle Firmen, die ihre Bewilligung als Zugelassener Ausführer behalten wollen, nachweisen, dass sie Geschäftspartner und Mitarbeiter mit den Anhängen der EG-Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 und weiteren offiziellen Sankstionslisten abgleichen.
Exportkontrollrecht gilt für alle
Einschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes oder der EU-Verordnungen gelten für alle Güter und Warenbewegungen
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 65 , 125 Sonderbeilage ; 24
01.01.2011
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Online Contents | 1996
Welcher Tarifvertrag gilt denn?
IuD Bahn | 2004
|Online Contents | 1997
|Online Contents | 1995