In den Werkstätten der Deutschen Bahn wird durch viele Tätigkeiten und Maschineneinsätze Lärm erzeugt, der in Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer, Schalldruckpegel etc. eine Gefährdung für die betroffenen Mitarbeiter darstellt. Schutzmaßnahmen unterschiedlicher Art können zur Gefährdungsminimierung eingesetzt werden. In der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sind Grenzwerte für den Lärmpegel sowie die Aufgaben der einzelnen Beteiligten festgelegt. Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen werden wie folgt hierarchisch geordnet: Vermeidung bzw. Beseitigung der Lärmquelle, technische Verbesserung der Arbeitssituation, organisatorische Maßnahmen wie zeitliche oder räumliche Trennung von Lärmquelle und Mitarbeiter. Erst wenn diese Maßnahmen nachweislich nicht ergriffen werden können, darf die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz kommen. Nach einer Erläuterung der Entstehung und Ausbreitung von Lärm bzw. Schall, geht der Autor auf die Möglichkeiten der Lärmvermeidung bzw. des Lärmschutzes ein. Sein Fazit lautet: Technische Maßnahmen sind notwendig und wichtig, genauso wichtig ist allerdings auch das sicherheitsbewusste Verhalten aller Beteiligten.
Lärm in Werkstätten sicher begegnen
BahnPraxis W ; 1 ; 3-5
01.01.2012
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lärm , Emission , Lärmschutz , Schutzkleidung , Schutzmaßnahme , Werkstatt , DB AG , Schall
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