Nach der neueren Rechtsprechung können Unternehmensjuristen allenfalls unter sehr engen Voraussetzungen als sog. Syndikusanwälte statt in der gesetzlichen Rentenversicherung in einem anwaltlichen Versorgungswerk versichert werden. Folglich ist es denkbar, dass ein Unternehmensjurist in einem Versorgungswerk versichert wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür nie vorlagen oder nachträglich aufgrund eines Aufgabenwechsels entfallen sind. Das führt dazu, dass eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich ist, so dass sich für den Arbeitgeber die Frage stellt, ob bzw. von wem er die zuvor an das Versorgungswerk geleisteten Arbeitgeberbeiträge zurückfordern kann. Die Autoren legen dar, dass kein direkter Anspruch des Arbeitgebers gegen das Versorgungswerk besteht, er aber in der Regel einen Rückforderungsanspruch gegen den Arbeitnehmer hat, der seinerseits die Erstattung der Beiträge (abzüglich eines Mindestbeitrags) vom Versorgungswerk verlangen kann.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Rentenversicherung: Der vermeintlich befreite Syndikusanwalt


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 66 , 20 ; 1114-1118


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2013


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Der vermeintlich gestörte Bahnübergang

    Preu, Erich | IuD Bahn | 2005


    Der Syndikusanwalt nach dem Akzo Nobel-Urteil des EuG

    Schmidt, Henning / Pankau, Frauke | IuD Bahn | 2008


    Vermeintlich unwichtig? Unfälle zwischen Pkw und Radfahrenden an Grundstückszufahrten

    Kühn, M. / Bende, J. / Ortlepp, J. | British Library Conference Proceedings | 2022


    Rentenversicherung

    Informationsdienst für neuzeitliches Bauen, 53137 | IuD Bahn | 1994


    Reform der Rentenversicherung

    Glombik, Manfred | IuD Bahn | 1997