Seit Anfang 2013 darf der IMDG Code (Code für International Maritime Dangerous Goods) in der Fassung der 36. Änderung angewendet werden, obwohl der offiziell erst am 01.01.2014 in Kraft tritt. Im Seeverkehr gehört nicht nur die UN-Nummer des Gefahrguts, sondern auch die Versandbezeichnung (Proper Shipping Name PSN = Name des jeweiligen Gefahrguts). Während nach dem Straßengefahrgutübereinkommen ADR für Versandstücke 5 kg oder 5 l als Mindestgröße, im Seeverkehr müssen es mindestens 12 mm sein oder 6 mm bei Versandstücken bis 30 kg/30 l oder bei Flaschen bis 60 l. Daher sollten sich Unternehmen, die mit innereuropäischen Transporten und mit Seeverladungen zu tun haben, bei Beschriftungsgröße nach den Seefrachtregelungen richten. Eine Klarstellung betriff die Kennzeichnung von Cargo Transport Units (CTS), die mit Gefahrgut begrenzten Mengen beladen sind. Erfordert das normal verpackte Gefahrgut keinen Gefahrzettel, wird die CTU nur mit dem LQ-Kennzeichen beklebt, ist das Gefahrgut zusätzlich ein Meeresschadstoff, gehört zur LQ-Raute auch das Kennzeichen "Meeresschadstoff". Voraussichtlich wird im Frühjahr die aktuelle CTU-Packrichtlinie in einen CTU Code einfließen. Es werden die wesentlichen inhaltlichen und strukturellen Änderungen präsentiert.


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    Titel :

    Fünf Minuten für die Sicherheit


    Untertitel :

    Im Januar: Die 36. Änderung des IMDG Codes für Gefahrguttransporte über See


    Beteiligte:
    Malkmu, Ben (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2013


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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