Ein Versicherter betankte von 1973 bis 1975 Hubschrauber mit Treibstoff und mit pflanzenschutzmittelhaltiger Spritzbrühe, die er aus einem Konzentrat ansetzte. Ein Hautkontakt und ein Einatmen von Dämpfen waren möglich. Als Herbizide wurden verwendet: Atrazin, 2, 2-Dichlorpropionsäure und 2, 4-Dichlorphenoxyessigsäuredimethylaminsalz. Der Versicherte starb 1992 an einem Non-Hodgkin-Lymphom (Lymphdrüsenkrebs). Es wird ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Exposition befürwortet. Epidemiologische Studien der letzten 10 Jahre zu diesem Thema werden diskutiert.
Non Hodgkin Lymphome und Pflanzenschutzmittel - Fallbericht über eine fragliche Berufskrankheit
Zentralblatt Arbeitsmedizin ; 45 , 2 ; 59-65
01.01.1995
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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