Ein wesentlicher Baustein in der Altlastensanierung unter dem Aspekt des Arbeits- u. Gesundheitsschutzes ist der Arbeitsplan/Sicherheitsplan. Der Arbeitsplan wird von der Richtlinie für Arbeiten in kontaminierten Bereichen verlangt. Er ist vom Auftraggeber zu erstellen, sollte Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sein und ist im Hinblick auf die gemessenen bzw. vermuteten Gefahrstoffe unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Belange des Arbeits-, Gesundheits- und Nachbarschaftsschutzes anzufertigen. Im Bericht werden der Inhalt und die einzelnen Gliederungspunkte eines Arbeitsplanes aufgestellt und erläutert.
Der Arbeitsplan/Sicherheitsplan bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Tiefbau - BG ; 107 , 5 ; 350-353
01.01.1995
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Die neue TRGS 524-Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
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