Der Arbeitgeber ist daran interessiert, notwendige Sanierungsbemühungen nicht durch teuere Sozialpläne zu gefährden, während es für die betroffenen Arbeitnehmer darauf ankommt, durch annehmbare Sozialplanbedingungen Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis aus dem Wege zu gehen. Um unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten zu ausgewogenen Sozialplänen zu gelangen, müssen komplexe Überlegungen hinsichtlich Funktion, Gestaltung, Regelungsgrenzen der Betriebspartner angestellt und eine Vielzahl weiterer Teilaspekte bedacht werden.
Sozialpläne gestalten
Arbeitsrecht
Personalwirtschaft ; 22 , 10 ; 61-66
01.01.1995
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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