Hat eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Belegschaft, löst dies Beteiligungsrecht des Betriebsrates aus. Beteiligung ist mehrstufig, Interessenausgleich und Sozialplan. Im Sozialplan können z.B. Abfindungen, Lohnausgleich für die Zuweisung einer anderen Tätigkeit, Erstattung von Fahrgeld usw. festgelegt werden. Sozialplan bedarf der Schriftform und ist vom Unternehmer und Betriebsratvorsitzenden zu unterbreiten. Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung.


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    Titel :

    Betriebsänderung und Sozialplan


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 2 ; 51-52


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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