Für die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften ist der Arbeitnehmerbegriff von grundlegender Bedeutung. Ebenso erläutert wird der Begriff des Personalmanagement, Arbeitsverweigerung und gesetzliche Rentenversicherung.
Stichworte zum Arbeitsrecht
Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 10 ; 342-344
01.01.1995
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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