Müssen bei einer Sanierungsmaßnahme Bodenproben zum Analysenlabor oder kontaminierte Böden zum Ort der Behandlung oder Entsorgung transportiert werden, hängt es von der Art und Konzentration der gefährlichen Inhaltsstoffe ab, ob für die Beförderung gefahrgutrechtliche Regelungen gelten. Falls dies der Fall ist, hat der Versender zur Klassifizierung die Gefahrgutverordnung Straße anzuwenden. Die erforderlichen Maßnahmen werden erläutert.
Bei Sanierungsmaßnahmen auch an gefahrgutrechtliche Regelungen denken
TerraTech ; 4 , 6 ; 21-23
01.01.1995
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen bei Trink- und Abwassernetzen durch Risikobetrachtung
HENRY – Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) | 2018
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