Müssen bei einer Sanierungsmaßnahme Bodenproben zum Analysenlabor oder kontaminierte Böden zum Ort der Behandlung oder Entsorgung transportiert werden, hängt es von der Art und Konzentration der gefährlichen Inhaltsstoffe ab, ob für die Beförderung gefahrgutrechtliche Regelungen gelten. Falls dies der Fall ist, hat der Versender zur Klassifizierung die Gefahrgutverordnung Straße anzuwenden. Die erforderlichen Maßnahmen werden erläutert.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Bei Sanierungsmaßnahmen auch an gefahrgutrechtliche Regelungen denken



    Erschienen in:

    TerraTech ; 4 , 6 ; 21-23


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen bei Trink- und Abwassernetzen durch Risikobetrachtung

    Scheid, Fabian | HENRY – Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) | 2018

    Freier Zugriff


    Länderspezifische Regelungen

    Beyrau, M. | TIBKAT | 1996


    Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an den Hochwasserentlastungsanlagen der Söse- und Odertalsperre/Westharz

    Campen, Frank / Schumüller, Stephan | HENRY – Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) | 2012

    Freier Zugriff