BAG, Urteil vom 26.10.1995 - 6 AZR 928/94: Hat der Arbeitnehmer vor der Kündigung einen anderen ihm angebotenen Arbeitsplatz abgelehnt, der ihm nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten zugemutet werden konnte, so steht ihm ein Abfindungsanspruch nicht zu. Zumutbar ist die Annahme eines gleichwertigen Arbeitsplatzes in 60 km Entfernung, wenn am bisherigen Beschäftigungsort alle Arbeitsplätze weggefallen sind. Wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an einer täglichen Bahnfahrt gehindert ist, ist ihm der Umzug zuzumuten.


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    Titel :

    Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatze


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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