Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95: Bei der Deutschen Bahn AG dient die tarifliche Bewertung von Arbeitsplätzen, die mit Beamten besetzt sind, nur der Personalkostenabrechnung mit dem Bundeseisenbahnvermögen. Sie ist keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung i.S. des Betriebsverfassungsgesetzes.


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    Titel :

    Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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