Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung-Lastenhandhab V) setzt Richtlinie 90/269/EWG in deutsches Recht um. Bisher bestanden keine Vorschriften, Ausnahme Mutterschutzgesetz. Die seit 20.12.1996 in Kraft befindliche Lastenhandhab V gilt mit rechtlicher Verbindlichkeit für alle Arbeitgeber. Etwa 20 % aller Arbeitsunfälle in Deutschland ereignen sich bei manuellen Transportarbeiten. Anwendungsbereich umfaßt Handhabungen, die die Sicherheit und Gesundheit gefährden können. Durch Leitmerkmalsmethode kann orientierte Bewertung vorgenommen werden, geeignete Maßnahmen durch Arbeitgeber möglich. Anfang der Vorschrift nennt beispielhaft Merkmale für Gefährdung der Beschäftigten.


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    Titel :

    Neue Regeln zur manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit



    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 52 , 6 ; 187-190


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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