Werden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen, um einen Betrieb zum Zwecke der Verbesserung der Verkaufschancen zu verkleinern, so handelt es sich dabei nicht um eine Kündigung wegen Betriebsübergangs nach § 613 a BGB. Ein Rationalisierungsgrund liegt vor, wenn der Betrieb ohne die Rationalisierung stillgelegt werden müßte.


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    Titel :

    Kündigung wegen Betriebsübergang


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Personalwirtschaft ; 24 , 7 ; 42-44


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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