Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 747/93: Der Arbeitgeber bzw. der Sozialversicherungsträger ist an die ärztlichen Feststellungen des Aufenthaltsortes des Arbeitnehmers gebunden, sofern er diesen nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen läßt. Der Arbeitgeber ist dafür beweispflichtig, daß der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein. Der Arbeitnehmer hat dann keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz.
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland - Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Paletta)
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 13 ; 705-709
01.01.1997
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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