Grundlage für die Alterssicherung in ehemaliger DDR war die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab 1971 wurde die freiwillige Zusatzrentenversicherung eingeführt. Besonderheit im Versorgungssystem der DDR stellte die Anordnung 54 (AO 54) dar. Diese Zusatzrentenversorgung erfaßte ca. 400 000 Werktätige und war sehr gering. Zwischenzeitlich hat BAG entschieden, daß Leistungen der AO 54 der betrieblichen Altersversorgung zuzuorden sind und zeitliche Einschränkung konkretisiert. Ausführungen zur Übertragung des Betriebsrentengesetzes auf Gebiet der neuen Bundesländer. Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich 1995 über die Einführung der Zusatzversorgung zum 1.1.1997 geeinigt.
Betriebliche Altersversorgung in den neuen Bundesländern
Arbeit und Arbeitsrecht ; 52 , 11 ; 376-377
01.01.1997
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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