Wettbewerb muß über Landesgrenzen hinaus auf Europa ausgedehnt werden. Der rechtliche Rahmen ist durch zahlreiche EG/EU-Richtlinien gegeben, der jedoch noch nicht vollständig in innerstaatliche Rechtsvorschriften umgesetzt wurde. Zu einigen Punkten gibt es zwischen EU und Eisenbahnen noch konträre Standpunkte, die durch Gerichte zu klären sind. Zukünftig sollten Konzepte Zusammenarbeit und Wettbewerb nicht im Widerspruch zueinander stehen. Im Vordergrund steht das Produkt für den europäischen Kunden und nicht Organisationsschranken, wobei nicht nur ein einziges Modell der Zusammenarbeit zu bevorzugen ist.
Die Eisenbahnunternehmen und die Wettbewerbspolitik der Europäischen Gemeinschaft
Schienen der Welt ; 28 , 11 ; 12-16
01.01.1997
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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