Am 1. Oktober 1996 ist das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz in Kraft getreten, Art. 5 Änderung der betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften für Betriebsänderungen. Betriebsräte sollen unter Zeitdruck gesetzt werden, wodurch Abschluß sinnvoller Interessenausgleiche erschwert wird. Betriebsräte sollten ihre Informationsrechte selbstbewußt und extensiv wahrnehmen, versuchen Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen zu erhalten. Ausgleich erfolgt im Sozialplan, Zustandekommen nicht unter Zeitdruck.


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    Titel :

    Betriebsänderungen rechtlich erleichtert? - Neue Herausforderungen für Betriebsräte


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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