Bei den Kombinaten war Entflechtung der Unternehmensstrukturen geboten, um Privatisierungen zu ermöglichen. Der arbeitsrechtlichen Schutzvorschrift des § 613a BGB kam beim Betriebserwerb in neuen Ländern große Bedeutung zu. Analoge Vorschrift im § 59a AGB eingeführt. Modifizierung § 613a BGB, Anwendung in Gesamtvollstreckung ausgeschlossen, Ausnahme zum Kündigungsverbot neu gefaßt. Restrukturierung ostdeutscher Wirtschaft vollzog sich in schwierigem Umfeld. Abbau von dreiviertel Mitte 1990 beschäftigten 4,2 Millionen Mitarbeitern nicht auszuschließen.


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    Titel :

    Restrukturierung und Betriebsübergang


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 52 , 2 ; 43-46


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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