In den letzten Jahren ist aufgrund rasanter wirtschaftlicher Entwicklung, insbesondere auf dem Computersektor der Arbeitnehmerurheber in den Blickpunkt des rechtlichen Interesses getreten. Urheberrechtsgesetz (UrhG) von 1966 wurde noch vom freien Werkschöpfer geprägt, heutzutage der Angestellte Urheber. Generalklauselartige Regelung für den in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehenden Urheber in § 43 UrhG trägt der gegebenen sozialen Realität nicht Rechnung. Darlegung der im arbeits- wie auch im urheberrechlichen Bereich auftretenden Probleme, die weder durch Kasuistik der Rechtsprechung noch durch Fachliteratur genügend geklärt sind. Gerade Rechtsunsicherheit bei Ntuzungsrecht und Vergütungsfragen erfordern Arbeitnehmerurheberrecht.
Das Arbeitnehmer-Urheberrecht
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 12 ; 699-710
01.01.1997
12 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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