Transportrechts-Reformgesetz (TRG), in Kraft ab 01.07.98. Erstmalig erarbeiten Eisenbahnen "ALB". Ziel: größere Marktakzeptanz und Klarheit für Vertragsabschlüsse der Verlader bei der Bahn. Inhalt: Geschäftsbedingungen zusätzlich gelten weitere Unterlagen, wie Preise und Konditionen für den Wagenladungsverkehr, Verladerichtlinien, Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter; Leistungsvertrag, Laufzeit 12 Monate, mit den Daten, die für Einzelverträge erforderlich sind; Frachtbrief ist auszustellen; Angaben zu benötigten Wagen und Ladeeinheiten; Ladefristen; Haftung für Schäden; Ladevorschriften, Kunde für sichere Verladung verantwortlich; Verlustvermutung; Gefahrgutbeförderung; Entgelte, Rechnungslegung, Aufrechnungen ist ausgeschlossen; Zoll- und Verwaltungsvorschriften; Haftung; Vertraulichkeit; Gerichtsstand Frankfurt am Main.
Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) DB Cargo
Neu für die Deutsche Bahn
Deine Bahn ; 26 , 11 ; 663-665
01.01.1998
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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