Ab 01.01.99 erhalten die Beschäftigten der NS das Recht auf Frühpension. Informationen an die Betroffenen. Bezahlt wird dies aus dem Eisenbahnpensionsfonds. Dies betrifft auch die Beschäftigten verschiedener Tochterunternehmen. Die neue Regelung betrifft die Beschäftigten, die 1999 61 oder 62 Jahre alt werden. Erläuterung und Auswirkung der neuen Regelung, u.a. auf den Pensionsfond.


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    Titel :

    Prepensioen wordt vroegpensioen


    Weitere Titelangaben:

    Vorpension wird Frühpension


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Koppeling ; 37 , 1534 ; 4


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    1 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Niederländisch





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