Wird mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer nach Antritt des Erziehungsurlaubs vereinbart, daß sie oder er auf dem bisherigen Arbeitsplatz aushilfsweise eine befristete Teilzeitbeschäftigung aufnehmen soll, so liegt hier eine Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG vor, die der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Im Mitbestimmungsverfahren sind die schutzwürdigen Interessen an einer solchen Teilzeitbeschäftigung angemessen zu berücksichtigen


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    Titel :

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige Einstellung



    Erschienen in:

    DER BETRIEB ; 51 , 45 ; 2278-2280


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch