Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 31.03.1998 - 12 Sa 169/97: Wird ein neues Arbeitszeitsystem kollektivrechtlich eingeführt, ist damit in der Regel die Veränderung individualrechtlicher Arbeitsbedingungen, die dem neuen Arbeitszeitsystem entgegenstehen, sozial gerechtfertigt. Sozialwidrigkeit ist nur bei einem besonderen Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers am Festhalten an der vertraglich vereinbarten Lage der Arbeitszeit gegeben.
Änderungskündigung wegen Veränderung der Lage der Arbeitszeit
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht ; 15 , 19 ; 1061-1062
01.01.1998
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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