Ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Arbeitsvertragsverhältnisses sind vorwiegend gutachtliche Untersuchungen im Auftrag Dritter. Sie werden in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten oder Dritter durchgeführt. Der Gesetzgeber hat die Facharztqualifikation vorgeschrieben für Untersuchungen nach dem Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz und nach SGB VII. Für andere Untersuchungen (z.B. nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen) ermächtigt die zuständige Stelle (z.B. BG, Gewerbeaufsicht) zur Vornahme der Untersuchungen.
Arbeitsmedizinische Fachkunde
Zentralblatt Arbeitsmedizin ; 48 , 1 ; 12-33
01.01.1998
22 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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