Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.1997 - 7 AZR 669/96: Der Sachgrund der Vertretung rechtfertigt für sich allein in aller Regel nicht die Befristung des Arbeitsvertrags mit dem Vertreter bis zum Ausscheiden des Vertretenen aus seinem Beschäftigungsverhältnis.


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    Titel :

    Befristete Einstellung zur Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers - Unzulässige Begrenzung der Beschäftigung "bis zum Ausscheiden" des vertretenen Arbeitnehmer


    Untertitel :

    Arbeitskraftbedarf (nicht Vertretung!) als wirksamer Sachgrund der Befristung



    Erschienen in:

    Betrieb ; 51 , 13 ; 679-680


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch