Mit der Bahnreform ab 01.01.99 ist der freie Zugang auf das Netz der SBB möglich. Gesetzliche Grundlage bildet die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) herausgegebene Netzzugangsverordnung (NZV), gültig ab 01.01.99. Um den Zugang auf das Netz allen potentiellen Kunden leicht zu ermöglichen, haben die SBB hierfür eine besondere Stelle eingerichtet. Ausgestaltung und Funktion des Trassenverlaufs, Prioritätenregelung für die Trassenzuteilung sowie der Aushandlungsprozeß und die Konstruktion des Gesamtfahrplans werden dargelegt.


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    Titel :

    Fahrplanerstellung zwischen optimaler Nutzung und Diskriminierungsfreiheit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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