Notfälle sind laut Konzernrichtlinie 423 gefährliche Ereignisse, die die Sicherheit des Bahnbetriebs so beeinträchtigen, daß sie zum Unfall führen können und Bahnbetriebsunfälle. Gefahren sind mit allen Mitteln abzuwenden. Meldungen an Notfallmeldestelle, die Maßnahmen einleitet. Abwehr weiterer Gefahren, situativ u.a. Signal auf Halt stellen, Notruf an Mitarbeiter der Strecke, Notsignal bzw. Nothaltauftrag (N) über Zugfunk geben (damit können Züge gezielt direkt angesprochen werden). Zwei Zugfunksysteme: Kölleda und AEG, deren Bedienung für N, auch bei besetzter Verbindung. Ablauf bei BF80-Fernsprechstellen. Texte für N verbindlich festgelegt.
Notfall - Nothaltauftrag über Zugfunk
FIT Trainingsthema
Deine Bahn ; 26 , 5 ; 305-308, 313
01.01.1998
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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