Die EU-Richtlinie legt nur die Ziele fest, die Wege dorthin sind freigestellt; d.h. werden die harmonisierten Normen erfüllt, ist auch die Richtlinie erfüllt. Kein Aufzug kann nach Richtlinien gebaut werden, da die Richtlinie keine Bauvorschriften nennt, sondern nur Qualitätsziele definiert. (Ziel: Inbetriebnahme eines Aufzugs.) Praktische Umsetzung der Richtlinie wird in 14 Anhängen beschrieben. Flußdiagramm erleichtert dem Leser das komplizierte Prozedere für die Inbetriebnahme von Aufzügen. Richtlinie ist seit 1.7.97 in Kraft, sie ist ab 1.7.99 zwingend vorgeschrieben.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG im Zeichen der europäischen Harmonisierung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Lift-Report ; 24 , 3 ; 72-75


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Hemmnisse und Perspektiven der europäischen Harmonisierung

    Siegmann, Jürgen | Online Contents | 2008


    Probleme der harmonisierung der europäischen Baugrundnormen

    Smoltczyk, Ulrich | HENRY – Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) | 1991

    Freier Zugriff