Für Softwareentwicklungen zu sicherheitsrelevanten Eisenbahnsignalsystemen ist EU-Norm 50128 zugrunde zu legen. Neuerungen gegenüber bisheriger Vorschriften: risikobasierter Ansatz, Nutzung kommerzieller Software-Produkte. Aussagen zur Softwareerstellung einzelner Phasen und deren Inhalte. Erstellung von Tools sowie Darstellung von Entwicklungsergebnissen in wesentlichen Ergebnisdokumenten. Einordnung einzelner Entwicklungsphasen zu dafür Verantwortlichen (z.B. Entwerfer, Gutachter). Vorteil von CENELEC-Anwendung: Verwendung von Zulassungen durch andere Behörden bzw. Wiederverwendbarkeit erstellter Module.
CENELEC - konforme Softwareentwicklung bei Siemens Verkehrstechnik
Signal+Draht ; 90 , 7/8 ; 5-9
01.01.1998
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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