Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6.5.1998 - 5 AZR 535/97: Einzelvertragliche Rückzahlungsabreden für Ausbildungskosten sind rechtsunwirksam, wenn sie eine Erstattungspflicht auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung vorsehen. Dies folgt daraus, dass ein solcher Kündigungsgrund ausschließlich in der Sphäre des Arbeitgebers liegt.


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    Titel :

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Modalitäten der vertraglichen Bindung



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 52 , 3 ; 156


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1999


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994


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