Die 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) setzt in Deutschland Grenzwerte für elektromagnetische Felder fest, die vom Jahre 2000 an eingehalten werden müssen. Angewendet wird die Verordnung im Bereich der Energieversorgung bei der Frequenz 16,7 und 50 Hz sowie bei Spannung 1000 V oder mehr für ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität sowie bei Bahnstromfern- und -oberleitungen einschließlich der Schaltanlagen. Bei Überschreitung der Grenzwerte begeht ein Betreiber eine Ordnungswidrigkeit. Die Hersteller von Geräten, die ein magnetisches Feld erzeugen, und Fachleute aus Hochschulen und Stabsabteilungen der Industrie geben offen und kompetent Auskunft über biologische Wirkungen der elektrischen Felder und über neue Messverfahren. Meßgeräte für magnetische Felder und Programme zur Berechnung magnetischer Felder in elektrischen Anlagen sind zunehmend auf dem Markt erhältlich.
Mehr Aufmerksamkeit für das magnetische Feld!
Technische Rundschau ; 91 , 14 ; 50-51
01.01.1999
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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