Der Zweck von Feuerschutzabschlüssen besteht im wesentlichen in der Gewährleistung eines ausreichend langen Feuerwiderstandes bzw. der Rauchdichtheit. Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Türen und selbstschließende Abschlüsse, die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern. Demgegenüber sind Rauchschutztüren selbstschließende Abschlüsse, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch behindern. Der Beitrag zeigt die technischen Regeln der einzelnen Bauprodukte auf und stellt die Anforderungen, die an Feuerschutztüren und an Rauchschutztüren gestellt werden, zusammen.


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    Titel :

    Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse im Bauordnungsrecht


    Beteiligte:
    Arndt, Wolfram (Autor:in)

    Erschienen in:

    Brandschutz ; 2 ; 15-18, 20


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1999


    Format / Umfang :

    6 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch