Die folgende Liste zeigt, welche Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf Basis der "Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme" vom 19.09.2018 das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt hat.
Freiwillige Aus- und Nachrüstung von Lastkraftwagen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen
Forschungsdaten
Elektronische Ressource
Unbekannt
Europäisches Patentamt | 2019
|Europäisches Patentamt | 2021
|Lastkraftwagen, Anhänger für einen Lastkraftwagen und Auflieger für einen Lastkraftwagen
Europäisches Patentamt | 2018
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