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    Titel :

    Entscheidungen - Andere Rechtsfragen - § 32 ZPO - Setzt sich der Tatbestand einer unerlaubten Handlung aus verschiedenen Handlungen und Vorgängen zusammen, die sich an verschiedenen Orten vollziehen, so ist jedes Gericht zuständig, in dessen Bezirk einer dieser zum Tatbestand gehörenden Handlungen begangen worden ist. - OLG Oldenburg, 23.9.1998 - 2 U 166-98


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 24 , 7-8 ; 322


    Erscheinungsdatum :

    2001



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht



    Die Verjährung der Ansprüche aus unerlaubten Handlungen

    Breucker, Klaus | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1934


    Die Bedeutung der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" bei unerlaubten Handlungen

    Roser, Ulrich | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1934


    Der Tatbestand ist nicht neu

    Meier-Lüderssen, Henning | IuD Bahn | 1994