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    Titel :

    Entscheidungen - Allgemeines Frachtrecht - § 823 Abs. 1, §§ 328, 279 BGB - Auch wenn zwischen einem Dritteii und dem Fraclitfülirer keine vertraglichen Beziehungen bestehen trifft den Fraclitfülirer gegenüber diesem eine besondere Obliegenlicit, sorgfältig mit dessen Eigentum umzugehen. - OLG Köln, 27. 3. 2001 - 3 U 183-00


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 24 , 9 ; 364-366


    Erscheinungsdatum :

    2001



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht