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    Titel :

    Lufttransport - Art. 18, 25 WA 1955 - Es ist nicht erforderlich, dass sowohl Lieferscheine als auch korrespondierende Rechnungen zum Nachweis des Inhalts eines Pakets vorgelegt werden. Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der Luftfrachtführer dagegen keine substantiierten Einwände vorbringt - BGH, 2.4.2009 - I ZR 61-06


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 32 , 7-8 ; 317-319


    Erscheinungsdatum :

    2009



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht